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   FG Düsseldorf, 18.05.2004 - 6 K 2695/02 K   

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https://dejure.org/2004,7215
FG Düsseldorf, 18.05.2004 - 6 K 2695/02 K (https://dejure.org/2004,7215)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.2004 - 6 K 2695/02 K (https://dejure.org/2004,7215)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 6 K 2695/02 K (https://dejure.org/2004,7215)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 122 Abs. 2
    Zugangsnachweis; Bekanntgabe; Verwaltungsakt; Empfangsbevollmächtigter Steuerberater; Posteingangsbuch; Fristenkontrollbuch; Beweislastumkehr; Büroorganisation - Zugangsnachweis der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts, wenn der empfangsbevollmächtigte Steuerberater kein ...

  • rechtsportal.de

    AO § 122 Abs. 2
    Zugangsnachweis; Bekanntgabe; Verwaltungsakt; Empfangsbevollmächtigter Steuerberater; Posteingangsbuch; Fristenkontrollbuch; Beweislastumkehr; Büroorganisation - Zugangsnachweis der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts, wenn der empfangsbevollmächtigte Steuerberater kein ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zugangsnachweis der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts, wenn der empfangsbevollmächtigte Steuerberater kein Posteingangs- und Fristenkontrollbuch führt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassung der Führung eines Posteingangsbuchs und Fristenkontrollbuchs durch einen als Empfangsbevollmächtigten bestellten steuerlichen Berater; Beweislastumkehr für den im Zweifel der Finanzbehörde obliegenden Nachweis des Zugangs eines Verwaltungsakts; Verpflichtung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 85
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.09.1994 - XI R 31/94

    Keine Beweiserleichterung zugunsten des FA für den Fall, daß der Zugang bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2004 - 6 K 2695/02
    Der Nachweis des Zugang ist aufgrund von Indizien möglich (BFH Urteil vom 15. September 1994 XI R 31/94, BStBl II 1995, 41).

    Zu einer Lockerung der gesetzlichen Voraussetzungen, wie vom Beklagten begehrt, besteht kein Anlass, denn die Behörde hat --worauf bereits auch das BFH-Urteil in BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534 hinweist-- die Möglichkeit, den Verwaltungsakt förmlich zuzustellen oder die Form des Einschreibens mit Rückschein zu wählen (BFH in BStBl II 1995, 41).

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2004 - 6 K 2695/02
    Zu einer Lockerung der gesetzlichen Voraussetzungen, wie vom Beklagten begehrt, besteht kein Anlass, denn die Behörde hat --worauf bereits auch das BFH-Urteil in BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534 hinweist-- die Möglichkeit, den Verwaltungsakt förmlich zuzustellen oder die Form des Einschreibens mit Rückschein zu wählen (BFH in BStBl II 1995, 41).
  • BFH, 05.11.1998 - I R 90/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristenkontrollbuch und Ausgangskontrolle

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2004 - 6 K 2695/02
    Das Fehlen solcher Aufzeichnungen kann, ebenso wie andere Organisationsmängel, dazu führen, dass ein Berater sich bei einer Fristversäumung nicht zu entschuldigen vermag und eine Wiedereinsetzung nach den Grundsätzen des § 56 Finanzgerichtsordnung - FGO - nicht gewährt werden kann (vgl. z.B. Bundesfinanzhof - BFH - Urteile vom 7. August 1970 VI R 24/67, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1970, 814, vom 5. November 1998 I R 90/97, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 512-513, vom 17. Februar 1993 VIII R 61/91, BFH/NV 1993, 614).
  • BFH, 07.08.1970 - VI R 24/67

    Zustellungen an Behörden - Zustellungen an juristische Personen - Zu Händen des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2004 - 6 K 2695/02
    Das Fehlen solcher Aufzeichnungen kann, ebenso wie andere Organisationsmängel, dazu führen, dass ein Berater sich bei einer Fristversäumung nicht zu entschuldigen vermag und eine Wiedereinsetzung nach den Grundsätzen des § 56 Finanzgerichtsordnung - FGO - nicht gewährt werden kann (vgl. z.B. Bundesfinanzhof - BFH - Urteile vom 7. August 1970 VI R 24/67, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1970, 814, vom 5. November 1998 I R 90/97, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 512-513, vom 17. Februar 1993 VIII R 61/91, BFH/NV 1993, 614).
  • BFH, 17.02.1993 - VIII R 61/91

    Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich Nichteinhaltung einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2004 - 6 K 2695/02
    Das Fehlen solcher Aufzeichnungen kann, ebenso wie andere Organisationsmängel, dazu führen, dass ein Berater sich bei einer Fristversäumung nicht zu entschuldigen vermag und eine Wiedereinsetzung nach den Grundsätzen des § 56 Finanzgerichtsordnung - FGO - nicht gewährt werden kann (vgl. z.B. Bundesfinanzhof - BFH - Urteile vom 7. August 1970 VI R 24/67, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1970, 814, vom 5. November 1998 I R 90/97, Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 512-513, vom 17. Februar 1993 VIII R 61/91, BFH/NV 1993, 614).
  • FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 2 K 98/99

    Glaubhaftmachung des Zeitpunktes des Zugangs einer Einspruchsentscheidung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.05.2004 - 6 K 2695/02
    Ein Berater oder Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, ein Posteingangsbuch zu führen, um seiner Verpflichtung an eine ordnungsgemäße Büroorganisation zu genügen (Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 12.07.2000 2 K 98/99 Juris Nr: STRE200171146).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.12.2019 - 9 K 9073/18

    Einkommen- und Umsatzsteuer 2011

    Das Fehlen solcher Dokumentationen führe aber nicht zu einer Beweislastumkehr (Hinweis auf BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 - I R 103/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2005, 623 sowie FG Düsseldorf, Urteil vom 18. Mai 2004 - 6 K 2695/02 K, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 85 als Vorinstanz zum vorgenannten BFH-Urteil).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2005 - 2 LB 59/04

    Abgabebescheid, Ausbaubeitrag, Bekanntgabe, Beweiswürdigung

    Zwar liegt die Beweislast für den Zugang des Bescheides beim Beklagten, so dass die Unmöglichkeit der Feststellung des Zugangs nicht schon deswegen der Sphäre des Klägers zugerechnet werden kann, weil der Ablauf des Posteingangs mehrere Möglichkeiten denkbar erscheinen lässt, wie der fragliche Bescheid im Hause des Klägers verlorengegangen sein könnte, doch können Organisationsmängel im Bereich des Bescheidadressaten Indizien verstärken, die für den Zugang des Bescheides sprechen (vgl. FG Düsseldorf, Urt. v. 18.05.2004 - 6 K 2695/02 K -, JURIS).
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